2G Regel für den Sportbetrieb

Ab sofort, egal ob in den Hallen oder draußen an der frischen Luft, gilt die

2G-Regel

für alle Teilnehmer und Besucher/Zuschauer von Sportveranstaltungen der Sportfreunde Berlebeck/Heiligenkirchen e.V.!

Wir wissen, dass dieses für alle Abteilungs- und Übungsleiter wieder einmal ein Mehraufwand wird. Wollen wir jedoch weiterhin unsere Sportangebote aufrecht erhalten, müssen wir uns wohl oder übel daran halten!

Zugang zu allen Sportarten und –stätten haben nur Personen die geimpft oder genesen sind, d.h. unter die 2G-Regel fallen! Dieses gilt nicht für Kinder bis 15 Jahre, die in der Schule getestet werden. Jugendliche ab 16 Jahren müssen entweder unter die 2G-Regel fallen oder eine schriftliche, negative, Bescheinigung der Schule vorlegen.

Die stichpunktartigen Kontrollen werden mit der CovpassCheck App des Robert Koch Institutes durchgeführt! Damit geht es recht fix stichpunktartig zu kontrollieren.

Die Übungsleiter (Abteilungsleiter) sind dafür verantwortlich, dass nur 2G-Sportler/-innen am Sportbetrieb teilnehmen!

Wir möchten auch noch darauf hinweisen, dass bei Nichtbeachtung der Verordnung saftige Strafen bis zu 25.000,-€ auf den Verein und die betreffende Person zukommen!

Ebenfalls ist weiterhin beim Betreten und Verlassen der Hallen sowie in den Fluren und den sanitären Anlagen eine Maske zu tragen.

In den Hallen und Übungsräumen besteht während des Sportes weiterhin keine Maskenpflicht!

 

Sportfreunde Berlebeck/Heiligenkirchen, den 24.11.2021 Der Vorstand

 

 

 

 

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